Wenn Sie zu Hause einen Angehörigen mit anerkanntem Pflegegrad pflegen, haben Sie bzw. der Pflegebedürftige einen gesetzlichen Anspruch. Der Anspruch bezieht sich auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die entweder Ihnen die Pflege oder dem Patienten den Alltag erleichtern. Sowohl pflegebedürftige ältere Menschen als auch pflegebedürftige Kinder und Erwachsene haben diesen gesetzlichen Anspruch.